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| WILLKOMMEN |
| Die Lohnsteuerhilfe West e.V. ist die kostengünstige Hilfe,
für alle Arbeitnehmer, bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung.
Im Rahmen einer Mitgliedschaft helfen wir, zum Beispiel bei der Eigenheimzulage,
der Vermietung und Verpachtung, bei Wertpapieren und beim Kindergeld.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und überzeugen Sie sich von unserer
kompetenten und preisgünstigen Hilfe. |
| Ihr kompetenter Ansprechpartner in Steuerangelegenheiten |
Wir sind ist ein rechtsfähiger Verein, von der
Oberfinanzdirektion anerkannt und in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
eingetragen. Unsere Mitgliedschaft im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine
gewährleistet zusätzliche Rechtssicherheit. Wir helfen allen
Arbeitnehmern bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung.
Der Lohnsteuerhilfeverein ist eine preiswerte Selbsthilfeeinrichtung
für Arbeitnehmer. Lohnsteuerhilfevereine sind zur beschränkten
Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Diese Beratungsbefugnis wurde
sukzessive erweitert, so dass u. a. eine Beratung bei Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung*, sowie Einkünften aus Kapitalvermögen*
möglich ist. Unsere Beratungsstellenleiter sind Fachleute, die
Ihre Qualifikation über mehrere Jahre Berufserfahrung und stetige
Weiterbildung gefestigt haben. Selbstverständlich gehört
nicht nur die Erstellung der Steuererklärung, sondern auch eine
ausführliche Beratung zu unseren Leistungen. Jahr für Jahr
verschenken viele steuerpflichtige Geld, weil sie ihre Steuererklärung
nicht abgeben. Überlassen Sie die Anfertigung Ihrer Erklärung
einem Fachmann und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
* maximale Einnahmen ledig /verheiratet 9.204 / 18.408 Euro |
| Lohnsteuerhilfeverein - der Steuerberater des kleinen
Mannes |
| Lohnsteuerhilfevereine sind in den 60er Jahren als
Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer entstanden. Durch die
Änderung der Reichsabgabenordnung im Jahr 1964 wurde dem Lohnsteuerhilfeverein
ein eigener Rechtsstatus zuerkannt. Seit 1975 sind die Belange des
Lohnsteuerhilfevereins im Steuerberatungsgesetz geregelt. Viele Arbeitnehmer
fertigten zu dieser Zeit keine Steuererklärung an und verschenkten
somit viel Geld, das ihnen eigentlich gesetzlich zustand. Deshalb
entschied sich der Gesetzgeber eine kostengünstige Alternative
für Arbeitnehmer zu schaffen. |
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